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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CSS Sicherheitsdienst GmbH

 

1. Allgemeine Dienstausführung

Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist gemäß § 34a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Bewachungsunternehmen und erbringt Sicherheitsdienstleistungen sowie Servicedienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere der Objekt- und Veranstaltungsschutz, Empfangs- und Kontrolldienste sowie weitere individuelle Sicherheits- und Serviceleistungen gemäß vertraglicher Vereinbarung. Grundlage der Leistungserbringung sind die jeweils abgeschlossenen Verträge, objektspezifischen Dienstanweisungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich fixiert wurden, sind unwirksam. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die CSS Sicherheitsdienst GmbH. Die Durchführung der Dienstleistungen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und branchenspezifischen Standards.


2. Weisungsrecht

(1) Die Auswahl, Einteilung und Weisungsbefugnis gegenüber dem Sicherheitspersonal obliegen – außer bei Gefahr im Verzug – ausschließlich der CSS Sicherheitsdienst GmbH.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Weisungen an das eingesetzte Personal zu erteilen und dieses nicht in seine Betriebsorganisation einzugliedern.
(3) Bei Verstoß stellt der Auftraggeber die CSS Sicherheitsdienst GmbH von allen entstehenden Nachteilen frei.


3. Dienstanweisung

(1) Die konkreten Tätigkeiten werden in einer schriftlichen Dienstanweisung festgehalten, die Vertragsbestandteil wird.
(2) Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, darf die CSS Sicherheitsdienst GmbH den Dienst nach eigenem Entwurf oder nach sachgerechter Erforderlichkeit erbringen.
(3) Schadensersatzansprüche wegen ausbleibender Mitwirkung sind ausgeschlossen.
(4) Bis zur unterzeichneten Dienstanweisung wird vermutet, dass Schäden vom Auftraggeber zu vertreten sind (Gegenbeweis möglich).
(5) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(6) Bei Gefahr im Verzug darf von der Dienstanweisung abgewichen werden.


4. Bekleidung und Ausrüstung

(1) Sicherheitsmitarbeiter tragen dienstlich vorgeschriebene, einheitliche Dienstkleidung.
(2) Erforderliche Ausrüstungsgegenstände wie Funkgeräte oder Dienstfahrzeuge werden bereitgestellt.


5. Aufenthaltsräume

Der Auftraggeber stellt geeignete Aufenthaltsräume kostenlos zur Verfügung und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.


6. Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften

(1) Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag ist der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne von Art. 28 DSGVO.
(2) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH darf Vertragsdaten gemäß Datenschutzrecht verarbeiten.
(3) Arbeitsschutzvorgaben am Objekt sind durch den Auftraggeber sicherzustellen.
(4) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH hält ILO-Kernarbeitsnormen ein.
(5) Umweltrechtliche Vorgaben werden eingehalten.


7. Haus- und Festnahmerecht

Der Auftraggeber überträgt den Mitarbeitern das Hausrecht sowie das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO, soweit gesetzlich zulässig.


7a. Befugnisse der Sicherheitsmitarbeiter

(1) Sicherheitsmitarbeiter haben keine hoheitlichen Befugnisse und keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse.
(2) Sie dürfen insbesondere keine:
– polizeilichen Ermittlungen führen,
– Durchsuchungen durchführen,
– Identitätsfeststellungen erzwingen,
– Maßnahmen ergreifen, die nur staatlichen Behörden vorbehalten sind.
(3) Ihre Befugnisse basieren ausschließlich auf:
– dem Jedermann-Recht (§ 127 Abs. 1 StPO),
– dem übertragenen Hausrecht,
– den zivilrechtlichen Regeln (§§ 859, 860, 904, 228 BGB).
(4) Alle Maßnahmen erfolgen nur im gesetzlichen Rahmen und mit Augenmaß.
(5) Das Personal wird von der CSS Sicherheitsdienst GmbH entsprechend geschult.


8. Schlüssel- und Notfallvorschriften

(1) Schlüssel werden kostenlos, vollständig gekennzeichnet (Art, Nummer, Anzahl) übergeben.
(2) Für Schlüsselverluste haftet die CSS Sicherheitsdienst GmbH gemäß Punkt 13 nur bei nachgewiesenem Verschulden.
(3) Notfallkontakte sind durch den Auftraggeber aktuell zu halten.
(4) Bei Alarmverfolgung legt der Auftraggeber die Reihenfolge der zu verständigenden Personen fest.


9. Ausführung durch andere Unternehmen

Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist berechtigt, zugelassene Subunternehmer gemäß § 34a GewO einzusetzen.


10. Höhere Gewalt

Bei Krieg, Streik, Terror, Unruhen, Naturkatastrophen oder vergleichbarer höherer Gewalt darf die Dienstleistung angepasst, eingeschränkt oder unterbrochen werden.


11. Verzug

(1) Bei Zahlungsverzug ruhen sämtliche Leistungen der CSS Sicherheitsdienst GmbH.
(2) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Dienst sofort einzustellen.
(3) Erfolgt keine Zahlung, wird die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben; alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber (soweit rechtlich zulässig).
(4) Bei wiederholtem oder erheblichem Verzug ist eine fristlose Kündigung zulässig.


12. Loyalitätsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und 12 Monate danach keine Mitarbeiter der CSS Sicherheitsdienst GmbH abzuwerben. Bei Verstoß ist eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.


13. Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit beträgt die Haftung maximal:
– 3.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden,
– 20.000 € bei Abhandenkommen bewachter Sachen (max. 3 Fälle pro Jahr).
(2) Der Auftraggeber muss der CSS Sicherheitsdienst GmbH die Prüfung des Schadens ermöglichen.
(3) Für Personenschäden haftet die CSS Sicherheitsdienst GmbH uneingeschränkt.
(4) Nutzt das Personal Fahrzeuge des Auftraggebers, muss dieser eine Vollkaskoversicherung (max. 500 € SB) bereitstellen.
(5) General-/Hauptschlüssel dürfen nur übergeben werden, wenn zwingend erforderlich.
(6) Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, eigene Sachversicherungen zu unterhalten.


14. Mängelanzeige und Schadensmeldung

(1) Beanstandungen müssen unverzüglich telefonisch und schriftlich erfolgen.
(2) Fristlose Kündigung ist erst nach erfolgloser Abhilfe innerhalb von sieben Werktagen möglich.
(3) Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.
(4) Bei Versäumnis ist eine Geltendmachung ausgeschlossen.


15. Gerichtliche Geltendmachung

Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden.


16. Zahlung des Entgelts

(1) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
(2) Vorschüsse und Sicherheitsleistungen können verlangt werden.
(3) Elektronische Rechnungen sind zulässig.
(4) Leistungsnachweise gelten nach 2 Tagen als anerkannt.
(5) Mindesteinsatzzeit pro Mitarbeiter: 5 Stunden.


17. Preisänderung

Preisanpassungen gemäß gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Änderungen sind zulässig.


18. Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag ist ab Zugang der Auftragsbestätigung verbindlich.
(2) Unbefristete Verträge verlängern sich automatisch jährlich, sofern nicht drei Monate vor Jahresende gekündigt wird.
(3) Stornierungen unterliegen gestaffelten Gebühren gemäß Vereinbarung.


19. Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz der CSS Sicherheitsdienst GmbH, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
(3) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.


20. Verbraucherstreitbeilegung

Die CSS Sicherheitsdienst GmbH nimmt mangels Verpflichtung nicht an Streitbeilegungsverfahren teil.


21. Datenschutz / Verschwiegenheit

(1) Es gelten DSGVO und BDSG.
(2) Alle vertraulichen Daten, Informationen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer bei gesetzlicher Pflicht oder schriftlicher Zustimmung.


22. Sonstiges

(1) Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
(3) Bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit besteht ein Sonderkündigungsrecht.
(4) Rechtsnachfolge führt zur Fortsetzung des Vertrages, sofern keine höchstpersönlichen Leistungen betroffen sind.


23. Gesetzlicher Mindestlohn / Entlohnungsgrundsätze

(1) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH garantiert die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie tariflicher Mindestentgelte.
(2) Je nach Auftrag werden übertarifliche Löhne gezahlt.
(3) Mindestlohnerhöhungen berechtigen zur Preisanpassung.
(4) Nachweise zur Mindestlohnerfüllung können auf Verlangen vorgelegt werden.


24. Preisanpassung / Preiserhöhung

(1) Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn wesentliche Kosten steigen, insbesondere:
– Mindestlohnerhöhungen,
– Lohn- und Lohnnebenkosten,
– Energie- und Betriebskosten,
– behördliche Auflagen,
– sicherheitsrelevante Zusatzanforderungen.
(2) Anpassungen erfolgen proportional zu den tatsächlichen Mehrkosten.
(3) Mindestlohnerhöhungen berechtigen zur unmittelbaren Preisänderung.
(4) Unvorhersehbare Mehrkosten erlauben weitere Anpassungen.
(5) Der Auftraggeber hat die neuen Preise ab Wirksamkeit zu zahlen.