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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CSS Sicherheitsdienst GmbH

§1 Allgemeine Grundlagen der Leistungserbringung

  1. Die CSS Sicherheitsdienst GmbH ist ein gemäß § 34a GewO zugelassenes Bewachungsunternehmen und erbringt Sicherheits- und Servicedienstleistungen.
  2. Grundlage der Leistungserbringung sind die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, objektspezifischen Dienstanweisungen sowie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird keine Garantie für das Ausbleiben von Schäden, Straftaten oder sonstigen sicherheitsrelevanten Ereignissen übernommen.
  4. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§2 Weisungsrecht und organisatorische Eingliederung

  1. Das Weisungsrecht gegenüber dem eingesetzten Personal liegt ausschließlich beim Auftragnehmer.
  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem eingesetzten Personal Weisungen zu erteilen oder dieses in seine Betriebsorganisation einzugliedern.
  3. Bei Verstößen haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

§3 Dienstanweisung und Personalplanung

  1. Die konkreten Leistungen werden in einer objektspezifischen Dienstanweisung festgelegt.
  2. Die Personalplanung, Einsatzdisposition sowie Auswahl des eingesetzten Personals obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eingesetztes Personal jederzeit auszutauschen oder neu einzuteilen.
  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, erfolgt die Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftragnehmers.
  5. Abweichungen von der Dienstanweisung sind bei Gefahr im Verzug zulässig.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber informiert über besondere Gefahrenlagen, Risiken oder objektspezifische Besonderheiten.
  3. Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, gilt der Einsatz dennoch als durchgeführt und wird berechnet.

§5 Leistungsabgrenzung und Risikohinweis

  1. Sicherheitsdienstleistungen dienen der Unterstützung der Gefahrenprävention, können jedoch keine vollständige Gefahrenabwehr gewährleisten.
  2. Eine Haftung für Schäden durch Dritte besteht nur bei nachgewiesenem schuldhaften Verhalten des Auftragnehmers.
  3. Der Auftraggeber bleibt für den Schutz seines Eigentums selbst verantwortlich und hat geeignete Versicherungen vorzuhalten.

§6 Bekleidung und Ausrüstung

Das eingesetzte Personal trägt einheitliche Dienstkleidung. Erforderliche Ausrüstung wird durch den Auftragnehmer gestellt.

§7 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Es gelten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  2. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen.
  3. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.
  4. Die eingesetzten Mitarbeitenden werden entsprechend verpflichtet und geschult.
  5. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§8 Hausrecht und Befugnisse

  1. Das Hausrecht wird im zulässigen Umfang auf die eingesetzten Mitarbeitenden übertragen.
  2. Maßnahmen erfolgen ausschließlich im gesetzlichen Rahmen.
  3. Sicherheitsmitarbeitende verfügen über keine hoheitlichen Befugnisse.

§9 Schlüssel- und Notfallregelung

  1. Schlüssel sind vollständig und dokumentiert zu übergeben.
  2. Eine Haftung für Schlüsselverlust besteht nur bei nachgewiesenem Verschulden.
  3. Notfallkontakte sind aktuell zu halten.

§10 Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

§11 Höhere Gewalt

  1. Höhere Gewalt liegt vor bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, terroristische Ereignisse oder infrastrukturelle Ausfälle.
  2. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen anzupassen, einzuschränken oder vorübergehend auszusetzen.
  3. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 14 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
  5. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.

§12 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Ankündigung die Leistung einzustellen.
  3. Inkassokosten trägt der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Wartezeiten gelten als Arbeitszeit und werden berechnet.
  5. Leistungsnachweise gelten als anerkannt, sofern nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.

§13 Preisanpassung

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise anzupassen, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren verändern.
  2. Dies gilt insbesondere bei:
  • Mindestlohnerhöhungen
  • Tariflohnanpassungen
  • gesetzlichen Änderungen
  • steigenden Lohnnebenkosten
  • Energie- und Betriebskostensteigerungen
  1. Die Anpassung erfolgt angemessen und nachvollziehbar entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung.

§14 Haftung und Versicherung

  1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Die Haftung ist begrenzt auf:
  • 3.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden
  • 20.000 € bei Abhandenkommen bewachter Sachen
  1. Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
  2. Der Auftragnehmer unterhält eine Haftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang.

§15 Mängelanzeige

  1. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Kenntnis, schriftlich anzuzeigen.
  2. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, sofern der Mangel nicht offensichtlich war.
  3. Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
  4. Weitergehende Ansprüche sind erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig.

§16 Loyalitätsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und bis 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeitenden des Auftragnehmers abzuwerben.

§17 Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge verlängern sich automatisch, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.

§18 Stornierungsfristen

  1. Stornierungen oder Änderungen sind schriftlich mitzuteilen.
  2. Es gelten folgende Ausfallpauschalen:
  • bis 72 Stunden vor Einsatzbeginn: kostenfrei
  • weniger als 72 bis 24 Stunden: 50 %
  • weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %
  1. Änderungen gelten als Teilstornierung.
  2. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich.

§19 Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bremen, soweit gesetzlich zulässig.

§20 Verbraucherstreitbeilegung

Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren erfolgt nicht.

§21 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  3. Im Falle von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit besteht ein Sonderkündigungsrecht.